Abrechnung

Abrechnung der Behandlungskosten

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt über eine Heilmittelverordnung / ein Rezept Ihres Arztes. Sobald wir die Termine gemeinsam abgesprochen haben, kann es mit Ihrer Behandlung losgehen. Möglich für alle gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Privatversicherungen.

Alle Leistungen des SRC können Sie auch ohne Heilmittelverordnung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Abrechnung wünschen, stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter/innen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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